Nach monatelangem Warten nun endlich die langersehnte Nachricht: auch wir dürfen mit unserem Training ab nächster Woche wieder starten! Die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport von heute, dem 13.07.2020, kündigt eine Freigabe des Kontaktsports in Berlin an. Die nächste Senatssitzung hierzu wird am 21.07.2020 stattfinden.
Wir freuen uns unheimlich, wieder gemeinsam in unserer Halle zu stunten und uns auf die kommende Saison vorzubereiten.
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport:
Berlin ermöglicht den stufenweisen Wiedereinstieg in den länderübergreifenden Sportbetrieb und wird mit sofortiger Wirkung die Regeln für den Kontaktsport anpassen
Pressemitteilung vom 13.07.2020
Sportsenator Andreas Geisel: „Das sich zurzeit rezessiv entwickelnde Infektionsgeschehen in Berlin, aber vor allem der bisher weitgehend verantwortungsvolle Umgang der Sportorganisationen und der Aktiven mit der Umsetzung der Corona-Regeln, bieten eine hohe Gewähr, dass die Infektionssituation auch bei einer weiteren Öffnung des Sportgeschehens unter Kontrolle bleibt. Ich habe deshalb meine Verwaltung beauftragt, für die nächste Senatssitzung am 21. Juli 2020 eine entsprechende Entscheidung zur Freigabe auch für den Kontaktsport (Wassersport/Rudern, Kampfsport, Fußball) vorzubereiten, sofern dieser in festen Trainingsgruppen und unter Einhaltung eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes betrieben wird.“
Zu diesen Konzepten hat es in der vergangenen Woche eine Abstimmung der Sportverwaltung mit der Sportfakultät der Humboldt-Universität gegeben, um die Anforderungen dafür zu klären. Beim Amateurfußball ist damit ab sofort voller Trainingsbetrieb erlaubt, mit dem Ziel zum Saisonbeginn im September den Wettkampfbetrieb freizugeben. Zur Kontaktverfolgung und sofortigen Eindämmung bei etwaigen Infektionsgeschehen müssen grundsätzlich Teilnehmerlisten erstellt werden.
Im Vorgriff auf diese voraussichtliche Senatsentscheidung werden aus Opportunitätserwägungen diese Festlegungen ab dem 14. Juli 2020 vorab in Kraft gesetzt. Ordnungsbehörden und die Polizei werden gebeten, ihre Ermessensspielräume entsprechend auszuschöpfen.